Hinweis

Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstüzt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen der folgenden Browser zu verwenden:

Prävention - für eine sichere Kirche und Gesellschaft

Präventionsordnung für das Bistum Würzburg

Präambel

Die Verantwortung für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt obliegt dem Bischof als Teil seiner Hirtensorge, deshalb erlässt er dieses Papier.
Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit allen Menschen, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und/oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Ziel von Prävention im Bistum Würzburg, mit seinen kirchlichen und caritativen Institutionen und Verbänden ist es, eine Kultur des achtsamen Miteinanders zu praktizieren und weiterzuentwickeln sowie im Geiste des Evangeliums und auf der Basis des christlichen Menschenbildes einen sicheren Lern- und Lebensraum zu bieten.

Der Bischof von Würzburg erließ am 16.01.2023 oben aufgeführte Ordnung. Er bewegt sich damit im Rahmen des 2012 erlassenen Kinder- und Jugendschutzgesetzes, das fordert, dass alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Personen die mit Kindern (und seit 2019) und „Schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen“ arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.

Nach dem Bekanntwerden der Vielzahl an Missbrauchsfällen in der Kirche (und ihrem Umfeld), hat die Kirche es sich zur Aufgabe gemacht, diese aufzuarbeiten und Strukturen zu schaffen, dass Kinder und Schutzbefohlene sich in Kirche und Umfeld frei und sicher bewegen und entfalten können.

Nachdem alle hauptamtlich in der Kirche beschäftigten an den geforderten Schulungen seit 2012 regelmäßig teilnehmen und auch die weiteren Anforderungen immer wieder neu erfüllen müssen, wird der Blick auch auf die Ehrenamtlichen gelegt.

Auch in der kirchlichen Jugendarbeit ist es seit 2012 üblich, dass Teamer an Schulungen teilnehmen, Zeugnisse abgeben und Selbstverpflichtungen unterschreiben. Nun gemeinsam schaffen wir es, gemäß unserem christlichen Auftrag eine Gesellschaft zu bilden, die es potentiellen Tätern schwer macht, aktiv werden zu können.

Ansprechpersonen und Informationen des Bistums finden Sie unter:

https://www.bistum-wuerzburg.de/bistum/praevention-intervention-aufarbeitung/

Prüfraster - wer muss was?

hier finden Sie alle Ehrenämter die in mindestens fünf Kategorien erfüllen

→ Verantwortliche in (nicht) verbandlicher Jugendarbeit und Ministrantenpastoral
→ Leitung von Musikgruppen, Chören
→ Leitung, Mitarbeit offene Treffs
→ Leitung, Betreuung, Teamer, organisatorische Helfer bei Freizeitmaßnahmen (z.B. Zeltlager) mit Übernachtung, mit und
ohne Betreuungsfunktion
→ Mitarbeit bei ganztägigen Ferienangeboten
→ regelmäßige Mitarbeit in Projekten, Maßnahme (mit und ohne Übernachtung)
→ Hilfsgruppenleiter
→ Verantwortliche Mitarbeiter/-innen bei Kinderbibeltagen
→ Leitung, Mitarbeit bei Familien-, Seniorenkreisen, Familienwochenenden, Eltern-Kind-Gruppen, Krabbelgruppen
→ Mitarbeitende in Krankenhaus- und/oder Altenheimseelsorge
→ Mitarbeitende in Behinderteneinrichtungen
→ Mitarbeitende in Schule und Kita
→ Mitarbeitende bei Patenprojekten (z. B. Ausbildungs-, Lese-, Schulpatenschaft, Flüchtlingsprojekte etc.)
→ Mesner, die regelmäßig mit Ministrant/-innen zu tun haben
→ Mitarbeitende Nachbarschaftshilfe
→ Hospitanten und Praktikanten ab vier Wochen
→ Verantwortliche und alle Katechet/-innen im Rahmen der Erstkommunion-, Firm-, Bußkatechese mit Übernachtung
→ Organist/-innen mit unterrichtender Funktion (Orgel-, Gesangsunterricht)
→ Mitarbeitende in den Büchereifachstellen

hier finden Sie alle Ehrenämter die in mindestens vier Kategorien erfüllen

→ organisatorische Helfer ohne Betreuungsfunktion bei Veranstaltungen ohne Übernachtung
→ Leitung, Mitarbeit bei Familien-, Jugendgottesdiensten und Kinderkirchen
→ Mitglieder von Gremien (Kirchenverwaltung, Gemeindeteam usw.)
→ Verantwortliche und alle Katechet/-innen im Rahmen der Erstkommunion-, Firm-, Bußkatechese ohne Übernachtung
→ Hospitanten und Praktikanten (max.) vier Wochen mit Kontakt zu schutz- und hilfebedürftigen Personen
→ sporadische Besuchsdienste mit Kontakt zu schutz- und hilfebedürftigen Personen
→ Organist/-innen ohne unterrichtende Funktion (Orgel-, Gesangsunterricht)
→ Reinigungskräfte
→ Mesner ohne Kontakt zu Ministrant/-innen (auch sporadischen Einsatz betreffend)

→ einmalige Mitarbeit bei halbtägigen Projekten, Maßnahmen

→ Hospitanten und Praktikanten (max.) vier Wochen, ohne Kontakt zu schutz- und hilfsbedürftigen Personen
→ Lektor/-innen und Kommunionhelfer/-innen, die ausschließlich diesen Dienst versehen
→ sporadische Besuchsdienste ohne Kontakt zu schutz- und hilfebedürftigen Personen

→ Eine ehrenamtliche Person, die nur für das Auf- und Zuschließen der Kirchentüren zuständig ist

Die Ehrenämter wurden mithilfe folgender Kategorien bewertet:
Vertrauensverhältnis, Hierarchie- und Machtverhältnis, Altersdifferenz, Anwesenheit mehrerer Betreuer*innen oder Eltern, wechselnde Gruppenmitglieder, geschlossene Räume, Intimität des Kontakts, zeitlicher Umfang und Regelmäßigkeit.

Im Rahmen der Überprüfung wurde jede Kategorie hinsichtlich des Kontakts zu Minderjährigen sowie zu Personen mit besonderem Schutz- oder Hilfebedarf bewertet. Diese Bewertung diente dazu, mögliche Risiken angemessen einzuschätzen. Für bestimmte ehrenamtliche Aufgaben ergaben sich daraus neue Bedingungen.
Grundsätzlich empfehlen wir eine Grundschulung, insbesondere für verantwortungsvolle Positionen (wie z. B. Kirchenverwaltungsmitglieder)

Begriffsklärung:
sporadisch | vereinzelt / gelegentlich / nur selten (max. vier Mal im Jahr)
regelmäßig | Tätigkeiten, die sich in festen zeitlichen Abständen wiederholen (1x wöchent-/monatlich)

Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene in unseren kirchlichen Angeboten sicher sind.

Sobald Personen mehr als ein Ehrenamt bekleiden, ist die höhere Anforderung zu erfüllen. Ein Beispiel: Sie sind im Gemeindeteam (Basisschulung) und leiten ein Zeltlager (Grundschulung), somit ist eine Grundschulung erforderlich. Anhand des folgenden Prüfrasters können Sie die jeweiligen Anforderungen nachlesen.

Termine für Präventionsschulungen im Pastoralen Raum Karlstadt

Downloads - RSA des Pastoralen Raum Karlstadt

nach oben