Am 24. November 2024 werden in den katholischen Kirchengemeinden in Bayern neue Kirchenverwaltungen gewählt. Die Kirchenverwaltungen sind – anders als die Kirchenvorstände in den evangelischen Gemeinden – nur für die Verwaltung und Betrieb der kircheneigenen Gebäude und Einrichtungen verantwortlich. Dabei ist der Pfarrer jeweils Vorsitzender der Kirchenverwaltung. Die Organisation des kirchlichen Lebens mit Gottesdiensten, Festen und Feiern übernehmen in den katholischen Gemeinden die Gemeindeteams. Früher nannte man diese Gremien Pfarrgemeinderat.
In der Kirchenstiftung St. Anna Schondra findet am 24.11. keine Wahl statt. Der Grund: Es fehlen ausreichend Kandidaten. Die Mitglieder der amtierenden Kirchenverwaltung haben zusammen mit dem Wahlausschuss über 20 mögliche Kandidaten persönlich angesprochen. Keiner von ihnen war zur Kandidatur bereit.
Für Pfarrer Armin Haas und Kirchenverwaltung kommt diese Entwicklung schon überraschend. Gerade weil sich in den anderen sechs Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft ausreichend Kandidaten für eine Wahl bereit erklärt haben. Natürlich sei jedem klar gewesen, dass eine Kandidatensuche nicht einfach sein werde. Aber es habe in den letzten 200 Jahren sei der Neugründung des Bistums Würzburg immer engagierte Menschen gegeben, die sich mit dem Pfarrer um die Einrichtungen der Kirche vor Ort gesorgt haben. Und jeder habe damit gerechnet, dass es 2024 mit einer neuen Kirchenverwaltung weiter geht.
Wenn in den nächsten Wochen keine Kirchenverwaltung zustande komme, bedeute dies das Ende der Selbstverwaltung der Kirchengemeinde vor Ort. Die Folgen sind einschneidend. Die Verwaltung der Einrichtungen und Gebäude der Kirchenstiftung St. Anna Schondra geht in die Hände eines vom Bistum Würzburg beauftragten Verwalters über. Dieser wird allein die Verkehrssicherheit der Gebäude sicherstellen. Dies könne bedeuten, dass die Gebäude unter Umständen in dieser Zeit innen nicht genutzt werden können. So hat es das Bistums Würzburg bereits im Vorfeld der Wahl angekündigt.
Für die Kirchenstiftung St. Anna Schondra bedeutet dies: Die Nutzung von Kirche, Pfarrhaus, Pfarrheim, Friedhof und Kindergarten kann erheblich eingeschränkt werden. Wie dies genau aussehen wird, ist bis jetzt allen Beteiligten unklar.
Kurzfristige Entscheidungen zur Entlastung der Kirchenverwaltung sind denkbar und notwendig. In diesem Sinn empfiehlt die Diözese schon seit Jahren, den kircheneigenen Friedhof und das Kita-Gebäude an die Kommune abzugeben.
Pfarrer Armin Haas, Wahlausschuss und amtierende Kirchenverwaltung hoffen, dass sich bis Ende des Jahres noch Kandidatinnen und Kandidaten für eine Neuwahl der Kirchenverwaltung aufstellen lassen. Damit es mit der Kirchstiftung vor Ort weiter geht.
INFOKASTEN:
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Konkrete Maßnahmen:
• Sorge um den Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen und anderer kirchlichen Gebäude (z.B. Heizung, evtl. kleine Renovierungsarbeiten u.a.)
• Anerkennung der Jahresrechnung
• Beantragung von Zuschüssen,
• Beratung und Beschluss von durchzuführenden Renovierungsmaßnahmen
• Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen
Für Fragen und weitere Informationen stehen Pfarrer und Wahlausschuss jederzeit bereit.
Pfarrer Armin Haas (Vorsitzender der Kirchenverwaltung): Tel.: 09747-242
Diakon Horst Conze (Vorsitzender des Wahlausschusses): Tel.: 09747-930935
oder unter: www.kirchenverwaltungswahl.de