Würzburg (POW) Die Seligsprechung des Märtyrerpriesters Georg Häfner ist in greifbare Nähe gerückt. Das hat Domkapitular Monsignore Günter Putz, Leiter der Hauptabteilung Schule und diözesaner Postulator im Seligsprechungsprozess für den 1942 im Konzentrationslager Dachau verstorbenen Pfarrer, in einem Interview mit der Main-Post Gerolzhofen vom 23. März 2009 betont. Die römische Theologenkommission habe vor wenigen Wochen die so genannte Positio, eine geordnete und nach dem Kirchenrecht korrekte Dokumentation über Häfner, eingesehen und ihr Votum für die Seligsprechung abgegeben. „Dieses Votum ist nach Information des römischen Postulators Dr. Andrea Ambrosi positiv ausgefallen“, sagte Putz. Über die Seligsprechung entscheide definitiv der Papst „unter Würdigung aller kirchenrechtlichen Schritte, die ordnungsgemäß verlaufen sein müssen“.
Georg Häfner erfülle alle Voraussetzungen für die Seligsprechung: Damals noch lebende Priester, die Häfner aus dem Konzentrationslager Dachau kannten, und der Priesterverein der Diözese Würzburg hätten als Vertreter des Gottesvolkes beim Bischof von Würzburg die Seligsprechung Häfners beantragt. Weiter sei das Modell eines exemplarischen Christen in der Person Häfners erkennbar. Schließlich sei der Priester als Märtyrer anzusehen, „da er in Dachau eindeutig sein Leben für Christus und die Kirche geführt hat, wie es in seinen Selbstzeugnissen aus den Briefen aus Dachau für jeden nachvollzogen werden kann“, betonte Putz.
Hauptunterschied zwischen Selig- und Heiligsprechung ist nach den Worten des Domkapitulars in erster Linie, dass Selige eine mehr regionale Bedeutung haben, Heilige eine gesamtkirchliche. Papst Benedikt XVI. habe das dadurch unterstrichen, dass inzwischen Seligsprechungen in der Regel in den Bistümern vorgenommen würden, Heiligsprechungen durch den Papst persönlich.
Putz widersprach der Vermutung, Papst Benedikt XVI. tue sich als deutscher Papst mit der Seligsprechung deutscher katholischer Märtyrer aus der Zeit des Nationalsozialismus schwerer als dessen polnischer Vorgänger Papst Johannes II. „Gerade weil ein deutscher Papst ganz und gar mit der Geschichte der NS-Vergangenheit Deutschlands verwachsen ist – in seinem Fall auch biographisch – ist es dem Papst sicherlich ein Anliegen, die Zeugen des Glaubens aus dieser Zeit in besonderer Weise zu bewerten.“ Im Gegensatz zu Johannes Paul II. scheine er Selig- und Heiligsprechungen nicht „inflationär“ vornehmen zu wollen.
Georg Häfner wurde am 19. Oktober 1900 in Würzburg geboren und erhielt dort am 13. April 1924 in der Michaelskirche die Priesterweihe. Nach Kaplanstätigkeit in Motten (1924), Goldbach und Mürsbach (1925) sowie Altglashütten (1928 bis 1934) wurde er Pfarrer in Oberschwarzach. Sein unbeirrtes und mutiges Eintreten für die Kirche führte nach Denunziationen zu Vernehmungen durch das NS-Regime und schließlich zur Inhaftierung im Oktober 1941. Am 12. Dezember 1941 wurde Häfner in Dachau eingeliefert. Nach unsäglichen Leiden durch Krankheit, Unterernährung und Misshandlung verstarb er dort am 20. August 1942. Seine Urne wurde zunächst am 18. September 1942 im Würzburger Hauptfriedhof beigesetzt. Am 9. Dezember 1982 wurde sie unter Beisein von Bischof Dr. Paul-Werner Scheele in die Krypta der Neumünsterkirche überführt. Am 23. Juli 1992 wurde das Bischöfliche Erhebungsverfahren zur Seligsprechung eingeleitet und am 31. Mai 2002 abgeschlossen. Danach wurden die Unterlagen an die Selig- und Heiligsprechungskongregation in Rom weitergegeben, wo sie geprüft wurden.